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Prävention von Terrorismusfinanzierung: Ein strategischer Ansatz für den Finanzsektor

Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erfordert eine gründliche Auseinandersetzung mit den institutsspezifischen Risiken, um effektive Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zu implementieren. Die Terrorismusfinanzierung, eine Herausforderung, die sich ständig weiterentwickelt und vertieft, bedarf einer akribischen Risikoanalyse und der Entwicklung angepasster Präventionsstrategien.

Prävention von Terrorismusfinanzierung: Ein strategischer Ansatz für den Finanzsektor

Tiefgehende Risikoanalyse

In Deutschland müssen laut § 5 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) alle verpflichteten Institutionen sowohl die Risiken der Geldwäsche als auch der Terrorismusfinanzierung ermitteln und bewerten. Häufig wird zwar zwischen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterschieden, doch zeigt sich in der Praxis oft nur eine oberflächliche Beschäftigung mit der Terrorismusfinanzierung. Dies führt zu einer unvollständigen Identifikation und Bewertung spezifischer Risiken, die für das jeweilige Institut relevant sind. Es ist kritisch, dass Sicherungsmaßnahmen, die auf die Prävention von Geldwäsche ausgelegt sind, nicht zwangsläufig auch die Risiken der Terrorismusfinanzierung abdecken.


Wichtigkeit der Datenqualität und Dokumentation

Die Qualität der zugrunde liegenden Daten und deren lückenlose Dokumentation sind entscheidend, um Kundenbeziehungen effektiv überwachen zu können. Dies beinhaltet das Verständnis und die Bewertung der Risiken jeder einzelnen Kundenbeziehung sowie die Gewährleistung, dass alle Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen nachvollziehbar dokumentiert werden.


Nutzung externer Ressourcen

Die Nutzung von Informationen aus externen Quellen wie Verfassungsschutzberichten, Typologien der Financial Intelligence Unit (FIU) und Berichten der FATF ist von unschätzbarem Wert. So wurden beispielsweise Spendenorganisationen und Crowdfunding-Plattformen in der jüngsten FATF-Veröffentlichung vom 31. Oktober 2023 als potenzielle Risiken für die Terrorismusfinanzierung identifiziert.


Kundenrisikobewertung

Der Prozess der Kundenannahme spielt eine zentrale Rolle bei der Prävention der Terrorismusfinanzierung. Die sorgfältige Überprüfung von Kunden mittels Screening von Sanktions- oder Hochrisikoländerlisten reicht allein nicht aus, um das Terrorismusfinanzierungsrisiko angemessen zu beurteilen. Wichtig sind auch Erkenntnisse aus Medienberichten (Adverse Media Screening), die helfen, Auffälligkeiten zu erkennen und das Risiko einer Kundenbeziehung besser zu bewerten. Diese IT-gestützten Maßnahmen werden oft durch manuelle Internetrecherche ergänzt, um eine umfassende Risikobeurteilung zu gewährleisten.

Aufsichtsrechtliche Anforderung:

Um das Risiko für Terrorismusfinanzierung angemessen beurteilen zu können, erscheint die Überprüfung von Kundinnen und Kunden durch das Screening anhand von Sanktions- oder Hochrisikoländerlisten allein nicht als ausreichend.
Insbesondere Erkenntnisse aus Medienberichten (Adverse Media Screening), die den Kundinnen und Kunden, deren auftretende Person(en) und wirtschaftlich Berechtigte sowie Vertretungs- und Verfügungsberechtigte in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung erwähnen, sind relevant, um Auffälligkeiten zu entdecken. Zudem sind sie bedeutsam, um sich gegen das Eingehen bzw. für die Beendigung einer Geschäftsbeziehung zu entscheiden oder das Risiko der Kundenbeziehung besser beurteilen zu können und erforderliche Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.

Das Adverse Media Screening erfolgt meist IT-gestützt und ergänzt das PEP- und Sanktionslisten-Screening. Auch eine Kombination aus IT-gestützten Maßnahmen und manueller Internetrecherche werden als risikobasierte Maßnahme ergriffen.

In diesem Zusammenhang wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die genutzten Screening-Systeme (PEP, Sanktionen, Adverse Media) und die einbezogenen Listen fortlaufend kontrolliert werden müssen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen angemessen und wirksam sind.


EDV-Monitoring von Transaktionen

Nach deutschen Gesetzen wie dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist die kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen durch speziell dafür eingerichtete EDV-Systeme erforderlich. Diese Systeme helfen, Indizien zu identifizieren, die auf eine Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten, egal ob die Mittel aus legalen oder illegalen Quellen stammen.

Aufsichtsrechtliche Anforderungen:

Gemäß § 10 Absatz Nr. 5 GwG müssen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen kontinuierlich überwacht werden. Nach § 25h Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG), § 27 Absatz 1 Nr. 5 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleistern (ZAG) und § 28 Absatz 1 Satz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist dazu die Schaffung und das Betreiben von Datenverarbeitungssystemen erforderlich.

Bei der risikoangemessenen Bestimmung von Indizien im Monitoring ist es zur Prävention von Terrorfinanzierung erforderlich, zwischen Terrorismusfinanzierung aus illegalen und legalen Quellen zu differenzieren.


Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen

Die regelmäßige und ad-hoc-Analyse aktueller Entwicklungen, wie beispielsweise Konflikte oder geopolitische Veränderungen, ist unerlässlich. So müssen etwa die jüngsten Konflikte im Nahen Osten und deren mögliche Auswirkungen auf Terrorismusfinanzierungsrisiken in die Risikoanalysen einfließen.


Schlussfolgerung:

Die Prävention von Terrorismusfinanzierung bleibt eine zentrale Herausforderung für den Finanzsektor. Die Entwicklung und Implementierung umfassender Strategien, die Anpassung an technologische Fortschritte und die enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren sind unverzichtbar, um dieses komplexe und ständig evolvierende Risiko zu managen. Indem sie proaktive Maßnahmen ergreifen und ihre Systeme kontinuierlich verbessern, können Finanzinstitute dazu beitragen, die Finanzkanäle vor Missbrauch durch terroristische Aktivitäten zu schützen und somit einen wichtigen Beitrag zur globalen Sicherheit leisten.


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