Die EU-Travel Rule und TFR: Neue Maßstäbe in der Regulierung von Kryptotransfers
Die Geldtransferverordnung (Transfer of Funds Regulation – TFR) und die damit verbundenen Anforderungen an die Prävention von Geldwäsche stellen einen wesentlichen Bestandteil der EU-Regelungen dar, die auf Kryptowertetransfers angewendet werden.
Diese Regelungen sind eng mit der sogenannten „Travel Rule“ verknüpft, die von der internationalen Regulierungsorganisation Financial Action Task Force (FATF) entwickelt wurde und nun EU-weit implementiert wird.
Die neue Geldtransferverordnung gilt ab dem 30. Dezember 2024.
Kernpunkte der Travel Rule:
- Identifikation der Beteiligten: Kryptoanbieter müssen ihre Kunden identifizieren, ähnlich den KYC (Know Your Customer)-Anforderungen im traditionellen Bankwesen. Dies ist notwendig, um die Transparenz zu erhöhen und Geldwäscheaktivitäten effektiv verhindern zu können.
- Rückverfolgbarkeit von Transaktionen: Die Regelungen stellen sicher, dass alle Transfers von Kryptowerten, wie bei anderen Finanztransaktionen auch, stets zurückverfolgt werden können. Verdächtige Transaktionen müssen identifiziert und gegebenenfalls blockiert werden.
- Nationale Umsetzung in Deutschland: In Deutschland wurde die „Travel Rule“ bereits im Oktober 2021 durch die Kryptowertetransferverordnung umgesetzt. Diese fordert von Dienstleistern, alle notwendigen Angaben zum Transferierenden und zum Empfänger während der gesamten Transaktionskette zu übermitteln.
- Interaktion zwischen betreuten und nicht betreuten Geldbörsen: Transaktionen, die einen Gegenwert von 1000 Euro überschreiten und zwischen „hosted wallets“ (betreute Geldbörsen) und „unhosted wallets“ (nicht betreute Geldbörsen) stattfinden, erfordern die Identifikation des Inhabers der „unhosted wallet“. „Hosted wallets“ werden von einem Drittanbieter verwaltet, während „unhosted wallets“ direkt vom Benutzer geführt werden, der die Kontrolle über die kryptografischen Schlüssel behält.
Zusammenhang mit MiCA (Verordnung über Märkte für Kryptowerte):
MiCA bildet einen weiteren wesentlichen Teil des regulatorischen Rahmens und fokussiert sich auf die Harmonisierung der Regeln für Kryptowerte innerhalb der EU. Es adressiert Aspekte wie Marktmissbrauch, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, bietet aber auch Regelungen zum Verbraucherschutz, wie die Offenlegung von Risiken, Kosten und Gebühren.
MiCA und die Travel Rule ergänzen sich, indem sie sowohl die Transparenz als auch die Sicherheit im Umgang mit Kryptowährungen erhöhen.
Durchsetzung und Überwachung:
Die Umsetzung dieser Regeln wird durch nationale Aufsichtsbehörden erfolgen, unterstützt von übergeordneten Organisationen wie der ESMA, die ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen führen soll. Dies dient dem Schutz vor Marktmanipulationen und dem Missbrauch von Kryptowerten für kriminelle Zwecke.
Die Einführung der Travel Rule stellt einen wichtigen Schritt in der Regulierung der sich schnell entwickelnden Kryptomarkt-Infrastruktur dar und zielt darauf ab, ein höheres Maß an Sicherheit und Vertrauen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.