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Auslagerung Interne Revision

Auslagerung Interne Revision – Jetzt online anfragen. Eine schlagkräftige Interne Revision müssen sich eigentlich alle mittelständischen Unternehmen ab einer gewissen Größe leisten. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Vorstände und Aufsichtsräte zur Einrichtung einer solchen unabhängigen Internen Revision. Zudem hilft der kritische Blick der Internen Revision, Schwachstellen aufzudecken und Abläufe zu optimieren. 

Besuchen Sie auch unseren Informationsblog Die Interne Revision – Optimierer und Sicherer der Unternehmensprozesse

Sie suchen einen externen Beauftragten zur Auslagerung Interne Revision? Hier finden Sie unsere S+P Auslagerungslösungen für die Funktion Interne Revision.

 

Auslagerung Interne Revision – Unterstützung und Übernahme der Internen Revision

Wir bieten Auslagerungslösungen für die Interne Revision. Für die Einrichtung einer funktionstüchtigen Internen Revision übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Bestellung als Interne Revision
  • Als Interne Revision überwachen wir die Einhaltung der Regelungen zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation sowie anderer gesetzlicher Vorgaben.
  • Als Interne Revision beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Mängel und festgestellter Organisationslücken.
  • Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre Konformität.
  • Als Interne Revision übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.

Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung Interne Revision. Wir beraten Sie gerne. Jetzt online anfragen: Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S+P Team Auslagerung Interne Revision, Email: compliance@sp-partners.de

Auslagerung Interne Revision

 

Auslagerung Interne Revision an einen externen Dienstleister – welche Vorteile bietet eine solche Lösung ?

Eine der wesentlichen Anforderungen an die Mitarbeiter der Internen Revision ist deren Unabhängigkeit. Sie prüfen im Auftrag  der Geschäftsführung, der dann die Ergebnisse an den Aufsichtsrat berichtet. Das bedeutet, die Interne Revision muss also über alle firmeninternen politischen und strategischen Überlegungen stehen.

Die Einrichtung einer unabhängigen Revision bedeutet auch, dass diese Mitarbeiter mit keinen revisionsfremden Aufgaben betraut sein dürfen. Eine solche Freistellung von Mitarbeitern scheitert in der Praxis oftmals an der notwendigen Vollauslastung der Mitarbeiter und/oder der vorhandenen Ressourcen.

In diesen Fällen ist die geeignete und kostenschonende Lösung eine Auslagerung Interne Revision.

 

Kann ein externer Dienstleister so tief einsteigen wie die hauseigene Interne Revision?

In vielen Fällen entscheidet sich das Unternehmen für einen Mix aus eigener Internen Revision und externen Spezialisten. Dies Art der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bezeichnen wir auch als Co-Sourcing. Spezielle Prüfungshandlungen können dann kostenschonend an externe Fachleute ausgelagert werden.

Die interne Revision kann sich dann voll auf die Basisaufgaben konzentrieren. Spezielles Fachwissen, welches nicht jedes Jahr benötigt wird, kann dann zielgerichtet von außen “zugekauft” werden.

Setzt man dann die Kosten für Co-Sourcing-Modelle oder auch für Sonderaufträge ins Verhältnis zum Aufbau eigener Revisionskapazitäten, so lohnt sich die Auslagerung Interne Revision in den meisten Fällen.

 

S+P Team Interne Revision – Auslagerung Interne Revision

Das S+P Team Auslagerung Interne Revision bietet eine vertretungssichere Auslagerung der Internen Revision.

Herr Achim Schulz berät seit 22 Jahren mittelständische Unternehmen und Banken. Zu seinen Schwerpunkten zählen CRR-Institute, Acquirer, FinTechs, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen.

Er berät Unternehmen bei der Implementierung von Risikomanagement-, Compliance- und Revisions-Systemen.

 

Herr Alexander Schneider ist seit über 20 Jahren für Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und mittelständische Unternehmen tätig.

Als Compliance- und Geldwäschebeauftragter berät Herr Schneider Unternehmen bei der Umsetzung von Geldwäsche-Compliance-Standards.

 

Rechtsanwalt Alexander Suck ist ein erfahrener Experte mit den Schwerpunkten Gesellschafts- und Strafrecht. Zusammen mit seinem Rechtsanwalts-Team berät er mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der rechtlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention. Für die Interne Revision sowie für Compliance- und AML-Beauftragte erarbeitet er Strategien zur Risikobegrenzung.

 

Frau Miriam Boglino ist als Justiziarin für Fondsgesellschaften in London tätig. Sie berät mittelständische Unternehmen beim Aufbau von europaweiten Compliance Management-Systemen.

 

Auslagerung Beauftragte – Prüfungssichere Auslagerungen mit S+P Auslagerungs-Lösungen

Welche Auslagerungs-Lösungen bieten wir an?

Bestellung als Geldwäschebeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheits-Beauftragten, Compliance Officer, MaRisk-Compliance Officer, WpHG-Compliance Officer oder Interne Revision. Den Aufgabenumfang, welcher unser S+P Compliance Team abdeckt, können Sie in der folgenden Leistungsübersicht direkt einsehen.

 

Aufgaben einer ordnungsgemäßen Internen Revision

Zur Sicherstellung einer funktionsfähigen Internen Revision setzen wir die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BaFin-Verlautbarung MaRisk) mit folgenden 13 Compliance-Pflichten um:

  1. Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision hat sich auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse des Unternehmens zu erstrecken.
  2. Die Interne Revision hat unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit und unter Vermeidung von Interessenkonflikten bei wesentlichen Projekten begleitend tätig zu sein.
  3. Die Tätigkeit der Internen Revision muss auf einem umfassenden und jährlich fortzuschreibenden Prüfungsplan basieren. Die Prüfungsplanung hat risikoorientiert zu erfolgen. Die Aktivitäten und Prozesse des Unternehmens sind, auch wenn diese ausgelagert sind, in angemessenen Abständen, grundsätzlich innerhalb von drei Jahren, zu prüfen. Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen.
  4. Bei unter Risikogesichtspunkten nicht wesentlichen Aktivitäten und Prozessen kann vom dreijährigen Turnus abgewichen werden. Die Risikoeinstufung der Aktivitäten und Prozesse ist regelmäßig zu überprüfen.
  5. Die Risikobewertungsverfahren der Internen Revision haben eine Analyse des Risikopotenzials der Aktivitäten und Prozesse unter Berücksichtigung absehbarer Veränderungen zu beinhalten. Dabei sind die verschiedenen Risikoquellen und die Manipulationsanfälligkeit der Prozesse durch Mitarbeiter angemessen zu berücksichtigen.
  6. Es muss sichergestellt sein, dass kurzfristig notwendige Sonderprüfungen, z.B. anlässlich deutlich gewordener Mängel oder bestimmter Informationsbedürfnisse, jederzeit durchgeführt werden können.
  7. Die Prüfungsplanung sowie wesentliche Anpassungen sind von der Geschäftsleitung zu genehmigen.
  8. Über jede Prüfung muss von der Internen Revision zeitnah ein schriftlicher Bericht angefertigt und grundsätzlich den fachlich zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorgelegt werden. Der Bericht muss insbesondere eine Darstellung des Prüfungsgegenstandes und der Prüfungsfeststellungen, ggf. einschließlich der vorgesehenen Maßnahmen, enthalten.
  9. Wesentliche Mängel sind besonders herauszustellen. Dabei sind die Prüfungsergebnisse zu beurteilen. Bei schwerwiegenden Mängeln muss der Bericht unverzüglich der Geschäftsleitung vorgelegt werden.
  10. Die Prüfungen sind durch Arbeitsunterlagen zu dokumentieren. Aus ihnen müssen die durchgeführten Arbeiten sowie die festgestellten Mängel und Schlussfolgerungen für sachkundige Dritte nachvollziehbar hervorgehen.
  11. Besteht hinsichtlich der zur Erledigung der Feststellungen zu ergreifenden Maßnahmen keine Einigkeit zwischen geprüfter Organisationseinheit und Interner Revision, so ist von der geprüften Organisationseinheit eine Stellungnahme hierzu abzugeben.
  12. Die Interne Revision hat die fristgerechte Beseitigung der bei der Prüfung festgestellten Mängel in geeigneter Form zu überwachen. Gegebenenfalls ist hierzu eine Nachschauprüfung anzusetzen.
  13. Werden die wesentlichen Mängel nicht in einer angemessenen Zeit beseitigt, so hat der Leiter der Internen Revision darüber zunächst den fachlich zuständigen Geschäftsleiter schriftlich zu informieren. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht, so ist die Geschäftsleitung spätestens im Rahmen des nächsten Gesamtberichts schriftlich über die noch nicht beseitigten Mängel zu unterrichten.

 

Anforderungen an die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Interner Revision – Fokus Finanzwirtschaft

Der Gesetzgeber hat mit §25d KWG umfangreiche Regelungen für das Verwaltungs- und Aufsichtsorgan erlassen. Das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan eines in §25d KWG Absatz 3 Satz 1 genannten Unternehmens hat unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1 aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss zu bestellen. Der Prüfungsausschuss unterstützt das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan insbesondere bei der Überwachung

  • des Rechnungslegungsprozesses;
  • der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems und der Internen Revision;
  • der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen (Umfang, Häufigkeit, Berichterstattung). Der Prüfungsausschuss soll dem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Vorschläge für die Bestellung eines Abschlussprüfers sowie für die Höhe seiner Vergütung unterbreiten und das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan zur Kündigung oder Fortsetzung des Prüfauftrags beraten und
  • der zügigen Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel durch die Geschäftsleitung mittels geeigneter Maßnahmen.

Gemäß §25c KWG hat die interne Revision in angemessenen Abständen, mindestens aber vierteljährlich, an die Geschäftsleitung und an das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan zu berichten.

 

S+P Auslagerung Services

Sie haben Fragen zum Thema Auslagerung Interne Revision? Sie planen die Auslagerung oder Unterstützung Ihrer Internen Revision ? Sie möchten Ihr Internes Kontroll- und Steuerungssystem weiter ausbauen ? Sie suchen Verstärkung für den Bereich Auslagerung Interne Revision?

Seit 10 Jahren begleiten wir als Auslagerungsspezialist mittelständische Unternehmen bei der Organisation ihres Beauftragtenwesens. Zu unseren Mandanten zählen u.a. Unternehmen der Gesundheitsbranche, medizinische Einrichtungen, Energieversorger, Produktionsunternehmen, Finanzdienstleister, FinTechs, Leasinggesellschaften, Factoringgesellschaften und Acquirer.

Sie suchen einen Partner für eine zuverlässige und kostenschonende Auslagerungslösung. Testen Sie uns. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit als Interne Revision – Auslagerung Interne Revision

Sie wünschen weitere Informationen zum Thema Auslagerung Interne Revision? Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Auslagerungs-Check bei der Begrenzung möglicher Haftungsrisiken.

Senden Sie Ihre Nachricht an das S+P Compliance Team a.schulz@sp-partners.de oder rufen Sie uns gerne direkt an unter +49 89 452 429 70 – 101.